RS Vwgh 1991/12/23 88/17/0010

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Veröffentlicht am 23.12.1991
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Index

10/10 Grundrechte
34 Monopole

Norm

GSpG 1962 §1;
StGG Art6;

Rechtssatz

Die im Erkenntnis des VfGH vom 30.9.1989, B 1278/88, als Rechtfertigung für die Geringhaltung der Zahl der betriebenen Spielbanken ins Treffen geführten Argumente - nämlich die möglichen negativen Begleiterscheinungen und Gefahren des Betriebes von Spielbanken, so etwa die durch die Spielleidenschaft herbeigeführte Gefahr wirtschaftlicher Existenzgefährdung von Menschen, die möglichen unerlaubten Aktivitäten der Veranstalter von Spielbanken oder die Gefahr des Eindringens krimineller Kreise in diesen Bereich - können zwanglos auch für die Rechtfertigung des Glücksspielmonopols überhaupt herangezogen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988170010.X11

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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