RS Vwgh 1992/1/9 AW 91/14/0040

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Veröffentlicht am 09.01.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80;
BAO §9;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Haftung für Abgabenschuldigkeiten gemäß § 9 und § 80 BAO - Die Behauptung, der Beschwerdeführer müsse ohne Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung mit einer langfristigen Bindung seines Sparvermögens ohne Verzinsung und mit Vollstreckungsmaßnahmen rechnen, reicht nach der stRSp des VwGH (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 03te Auflage, Seiten 281 und 282) für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht aus.

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:AW1991140040.A01

Im RIS seit

09.01.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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