RS Vwgh 1992/1/14 89/14/0079

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.01.1992
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Die Überweisung eines Geldbetrages stellt einen Erfüllungsakt hinsichtlich des schon seit der Eheschließung bestehenden Heiratsgutanspruches dar. Der Umstand, daß das Heiratsgut erst später gefordert wird, ist dabei unmaßgeblich (Hinweis E 21.11.1991, 91/13/0071).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989140079.X03

Im RIS seit

14.01.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten