RS Vwgh 1992/1/17 89/17/0036

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Veröffentlicht am 17.01.1992
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L37059 Anzeigenabgabe Wien
16/01 Medien

Norm

AnzeigenabgabeG Wr 1983 §1 Abs1 idF 1984/029;
MedienG §1 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Das nach dem MedienG erforderliche Merkmal der Verbreitung "an einen größeren Personenkreis" ist mangels eines Anhaltspunktes im Gesetz für eine getrennt nach Inland und Ausland vorzunehmende Beurteilung nach der Verbreitung insgesamt zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989170036.X02

Im RIS seit

17.01.1992

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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