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L37059 Anzeigenabgabe WienNorm
AnzeigenabgabeG Wr 1983 §1 Abs1 idF 1984/029;Rechtssatz
Das nach dem MedienG erforderliche Merkmal der Verbreitung "an einen größeren Personenkreis" ist mangels eines Anhaltspunktes im Gesetz für eine getrennt nach Inland und Ausland vorzunehmende Beurteilung nach der Verbreitung insgesamt zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989170036.X02Im RIS seit
17.01.1992Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009