RS Vwgh 1992/1/17 91/17/0100

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.01.1992
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §5 Abs3;

Rechtssatz

Beim Vollstreckungsauftrag handelt es sich um einen Auftrag der Abgabenbehörde an den Vollstrecker zur Vornahme einer Vollstreckung, also um einen behördeninternen, nicht normativen Rechtsakt. Durch die bloße Aushändigung des Vollstreckungsauftrages an eine Partei des Abgabenvollstreckungsverfahrens ändert sich an der Rechtsnatur des Vollstreckungsauftrages nichts.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991170100.X01

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten