RS Vwgh 1992/1/20 90/15/0074

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Veröffentlicht am 20.01.1992
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
21/02 Aktienrecht
21/03 GesmbH-Recht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

AktG 1965 §53;
GmbHG §82 Abs2;
KVG 1934 §6 Abs2;

Rechtssatz

Als Gesellschafter einer inländischen Kapitalgesellschaft sind nicht bloß Personen, die nach handelsrechtlichen Vorschriften (etwa als Aktionäre oder Gesellschafter) Anspruch auf Gewinnbeteiligung erheben können, anzusehen, sondern auch Personen, denen bloße Gläubigerrechte einen solchen Anspruch vermitteln (Hinweis E 14.11.1974, 1257/73).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990150074.X03

Im RIS seit

07.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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