RS Vwgh 1992/1/20 91/15/0055

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Veröffentlicht am 20.01.1992
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §4 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Erbringt ein Verein bei einer Ausstellung Leistungen an die einzelnen Aussteller durch Zurverfügungstellung von Ausstellungskojen, werden diese Leistungen durch die dafür von den Ausstellern bezahlten Kojenmieten nicht kostendeckend abgegolten und wird zur Abdeckung eben dieses Abganges von der Handelskammer ein Zuschuß gewährt, so ist dieser Zuschuß Entgelt iSd § 4 Abs 2 Z 2 UStG 1972, zumal es sich dabei nicht um einen bundesgesetzlich geregelten Zuschuß iSd zweiten Satzes der zitierten Gesetzesstelle handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991150055.X02

Im RIS seit

20.01.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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