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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §4 Abs2 Z2;Rechtssatz
Erbringt ein Verein bei einer Ausstellung Leistungen an die einzelnen Aussteller durch Zurverfügungstellung von Ausstellungskojen, werden diese Leistungen durch die dafür von den Ausstellern bezahlten Kojenmieten nicht kostendeckend abgegolten und wird zur Abdeckung eben dieses Abganges von der Handelskammer ein Zuschuß gewährt, so ist dieser Zuschuß Entgelt iSd § 4 Abs 2 Z 2 UStG 1972, zumal es sich dabei nicht um einen bundesgesetzlich geregelten Zuschuß iSd zweiten Satzes der zitierten Gesetzesstelle handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991150055.X02Im RIS seit
20.01.1992