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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO NÖ 1976 §113;Rechtssatz
Ein Abtragungsauftrag steht einer Beseitigung bestehender Baugebrechen, die Anlaß für den Abbruchauftrag waren, nicht entgegen; die Eigentümer der Baulichkeit können auf Grund eines privatrechtlichen Titels ja sogar zur Wiederherstellung des Mietgegenstandes verpflichtet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991050239.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009