RS Vwgh 1992/1/28 88/04/0022

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Veröffentlicht am 28.01.1992
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §148 Z2;
GewO 1973 §46 Abs2;

Rechtssatz

Schon aus der eigentümlichen Bedeutung der Worte "die Gewerbeausübung" in ihrem systematischen Zusammenhang ist zu erschließen, daß sich die Tatbestandsvoraussetzungen des § 148 Z 2 GewO 1973 nicht (auch) auf die persönlichen Voraussetzungen für die Gewerbeausübung beziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988040022.X01

Im RIS seit

28.01.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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