RS Vwgh 1992/1/28 91/04/0207

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1992
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §28 Abs1;
GewO 1973 §376 Z34b Abs3;

Rechtssatz

§ 28 Abs 1 GewO 1973 hat ausschließlich die Nachsicht von der Erbringung des formellen Befähigungsnachweises zum Gegenstand und ermöglicht nicht die Nachsicht von als Prüfungsvoraussetzungen vorgesehenen Praxiszeiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991040207.X02

Im RIS seit

28.01.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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