RS Vwgh 1992/1/28 91/14/0166

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Veröffentlicht am 28.01.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §881 Abs2;
EStG 1972 §18 Abs1 Z1;
EStG 1972 §2 Abs2;

Rechtssatz

Die Frage der persönlichen Zurechnung eines Rentenstammrechtes im Dreiecksrechtsverhältnis (Einräumung eines Rentenrechts zugunsten eines Dritten) richtet sich nach § 881 Abs 2 ABGB. Hat der Rentenempfänger ein unmittelbares Recht erworben, vom Leistungspflichtigen die Erfüllung der Rentenzusage an ihn zu fordern und nötigenfalls im Klagewege durchzusetzen, ist ihm die Einkunftsquelle zuzurechnen

(Hinweis E 6.12.1983, 83/14/0078).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991140166.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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