RS Vwgh 1992/1/28 91/04/0303

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §13a;
AVG §42 Abs1;
GewO 1973 §356 Abs3;
GewO 1973 §359 Abs4;

Rechtssatz

Ergeht an die Beteiligten des Verwaltungsverfahrens eine rechtzeitige Verständigung von der Anberaumung der mündlichen Verhandlung unter Hinweis auf die Rechtsfolgen unterlassener Einwendungen, so besteht in Ansehung der Erhebung von Einwendungen keine weitere Manuduktionspflicht der Behörde (Hinweis E 16.4.1985, 84/04/0104, VwSlg NF 11745 A/1985, E 22.11.1988, 87/04/0129).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991040303.X02

Im RIS seit

28.01.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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