RS Vwgh 1992/1/29 91/03/0352

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Veröffentlicht am 29.01.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §43;
StVO 1960 §52 lita Z10a;

Rechtssatz

Gerade der Wortlaut des § 20 Abs 2 StVO spricht dagegen, daß von dieser Bestimmung auch die Überschreitung von gem § 43 StVO durch Verordnung festgelegten und durch Vorschriftszeichen kundgemachten zulässigen Fahrgeschwindigkeiten erfaßt ist.

Schlagworte

Überschreiten der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991030352.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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