RS Vwgh 1992/1/29 91/03/0254

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Veröffentlicht am 29.01.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
VStG §22 Abs1;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/03/0042 E 19. September 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Wurde der Kfz-Lenker im Zuge ein und derselben Amtshandlung vom Organ der Straßenaufsicht mehrfach zur Atemluftprobe aufgefordert und diese vom Kfz-Lenker verweigert, so ist für den Tatort entscheidend, wo die Weigerung nach der letzten, die Amtshandlung beendenden Aufforderung erfolgte.

Schlagworte

Alkotest VerweigerungAlkotest Zeitpunkt Ort

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991030254.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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