RS Vwgh 1992/2/5 91/13/0047

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Veröffentlicht am 05.02.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BAO §4 Abs2 lita Z2;
BewG 1955 §14 Abs1;

Rechtssatz

Zu den bei der Ermittlung des sonstigen Vermögens zu berücksichtigenden Forderungen gehört auch ein Steuererstattungsanspruch (Hinweis Twaroch-Frühwald-Wittmann, BewG, 02te Auflage, 94). Ein derartiger Erstattungsanspruch ist ua sowohl bei der Einheitsbewertung als auch bei der Vermögensbesteuerung bereits mit seinem Entstehen auszuweisen, wobei der bescheidmäßigen Festsetzung der Abgabe keine Bedeutung zukommt (Hinweis E 19.9.1972, 1054/72). Als Zeitpunkt des Entstehens kommt dabei aus der Sicht der in Rede stehenden Abgabenschuldigkeiten § 4 Abs 2 lit a Z 2 BAO in Betracht, wonach der Abgabenanspruch für die Einkommensteuer mit Ablauf des Kalenderjahres entsteht, für das die Veranlagung vorgenommen wird. Es liegt somit ein bewertbares Wirtschaftsgut in Höhe der Differenz zwischen den vorweg geleisteten Steuerzahlungen (sei es auf Grund eines Vorauszahlungsbescheides, sei es auf Grund eines in der Folge geänderten Abgabenbescheides) und der endgültigen Abgabenschuldigkeit vor (Hinweis E 19.9.1972, 1054/72).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130047.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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