RS Vwgh 1992/2/5 89/13/0111

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Veröffentlicht am 05.02.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §22;
BAO §23;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 646;

Rechtssatz

Fehlen bei einem Insichgeschäft wirtschafliche oder sonst beachtliche (außersteuerliche) Gründe, so ist von einem Mißbrauch in Formen und Gestaltungsmöglichkeiten iSd § 22 BAO auszugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989130111.X10

Im RIS seit

05.02.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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