RS Vwgh 1992/2/11 91/11/0085

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Veröffentlicht am 11.02.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §65 Abs2;
KFG 1967 §68 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/15 90/11/0095 2

Stammrechtssatz

Der Antrag auf Verlängerung der befristeten Lenkerberechtigung gem § 68 Abs 1 KFG ist als Antrag auf Erteilung der Lenkerberechtigung für eine Zeit nach Ablauf der Gültigkeit der befristeten Lenkerberechtigung anzusehen

(Hinweis E 21.9.1990, 90/11/0041).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991110085.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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