RS Vwgh 1992/2/11 91/15/0121

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Veröffentlicht am 11.02.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0047/79 E 28. Juni 1979 VwSlg 9895 A/1979 RS 1

Stammrechtssatz

Zur Beschwerdeführung vor dem VwGH ist derjenige legitimiert, an den ein letztinstanzlicher Bescheid ergangen ist.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991150121.X01

Im RIS seit

11.02.1992

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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