RS Vwgh 1992/2/17 90/15/0117

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Veröffentlicht am 17.02.1992
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §24 Abs1 litd;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/15/0207 E 14. April 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Der "wirtschaftliche Eigentümer" muß aufgrund eines Rechtsanspruches auf den Besitz des Wirtschaftsgutes in der Lage sein, mit diesem Wirtschaftsgut wie ein Eigentümer zu schalten und zu walten (Hinweis E 29.6.1982, 82/14/0054, VwSlg 5697 F/1982).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990150117.X03

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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