RS Vwgh 1992/2/17 90/15/0155

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Veröffentlicht am 17.02.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §55 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Die Bedachtnahme auf in größerer zeitlicher Entfernung zum Feststellungszeitpunkt liegende Verkaufsfälle ohne Auseinandersetzung mit der Wertentwicklung bzw die Bedachtnahme auf einen Verkaufsfall, der wegen zu großer zeitlicher Entfernung zum Feststellungszeitpunkt zur Wertableitung keinesfalls geeignet war, begründet einen Verfahrensmangel, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, daß die belangte Behörde bei dessen Vermeidung zu einem anderen Ergebnis hätte gelangen können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990150155.X10

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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