RS Vwgh 1992/2/17 91/15/0087

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Veröffentlicht am 17.02.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ABGB §1368;
GebG 1957 §33 TP18;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/15/0088

Rechtssatz

Die Tatsache allein, daß eine fremde Sache verpfändet wird, berührt die Gültigkeit des Pfandbestellungsvertrages und damit die Gebührenpflicht für Hypothekarverschreibungen noch nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991150087.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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