RS Vwgh 1992/2/17 92/15/0010

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Veröffentlicht am 17.02.1992
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §156;
FinStrG §161 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Liegt das Rechtsschutzziel eines Beschuldigten im Finanzstrafverfahren in der Beseitigung eines Bescheidausspruches der Finanzstrafbehörde erster Instanz und wird dieser Bescheidausspruch aus Anlaß der Administrativbeschwerde (bei deren gleichzeitiger Zurückweisung als unzulässig) ersatzlos behoben, so mangelt es diesem Beschuldigten an der Beschwer zur Erhebung der VwGH-Beschwerde gegen den die Zurückweisung der Administrativbeschwerde aussprechenden Bescheid der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992150010.X02

Im RIS seit

02.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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