RS Vwgh 1992/2/17 91/19/0327

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Veröffentlicht am 17.02.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §79a;
VwGG §52 Abs1;

Rechtssatz

Auch bei Entscheidungen über den Kostenersatz gem § 79a AVG ist der Fall der Bekämpfung mehrerer Verwaltungsakte durch mehrere Bf in einer Beschwerde so zu beurteilen, wie wenn jeder der Verwaltungsakte in einer gesonderten Beschwerde angefochten worden wäre (Hinweis E 10.10.1990, 89/03/0257, 0258).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991190327.X02

Im RIS seit

17.02.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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