RS Vwgh 1992/2/17 90/15/0100

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Veröffentlicht am 17.02.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

ABGB §1175;
ABGB §1211;
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1972 §3 Abs1;
UStG 1972 §4 Abs7;

Rechtssatz

Erfolgt kraft gesellschaftsvertraglicher Regelung bei Ausscheiden eines Gesellschafters die Übernahme des Betriebsvermögens durch den Verbleibenden ohne besonderen Übertragungsakt, so findet zwischen der Gesellschaft (nach bürgerlichem Recht) und dem "zurückbleibenden Gesellschafter" kein steuerbarer Umsatz statt. Eine solche Regelung kann auch für den Fall des Ausscheidens mehrerer Gesellschafter bis auf einen aus einer mehrgliedrigen Gesellschaft getroffen werden (Hinweis Plückebaum-Malitzky, Umsatzsteuergesetz § 1, Randziffer 168 f).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990150100.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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