RS Vwgh 1992/2/19 86/12/0187

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Veröffentlicht am 19.02.1992
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs4;
BDG 1979 §115;
GehG 1956 §13 Abs1;

Rechtssatz

Erfolgt eine strafgerichtliche Verurteilung des Beamten, im Disziplinarverfahren aber keine Verhängung einer Geldstrafe oder die Entlassung (hier: Absehen von einer Disziplinarstrafe), wird die Kürzung des Monatsbezuges ebenfalls endgültig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1986120187.X06

Im RIS seit

16.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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