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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §12 Abs2 Z2 litc;Rechtssatz
Aus der Gesamtheit des UStG 1972 wird deutlich, daß der Gesetzgeber in den Ausnahmefällen den Unternehmern den Vorsteuerabzug nur dann zubilligen wollte, wenn die Anschaffung, Miete oder der Betrieb des Kfz (ausschließlich) zu dem Zweck erfolgt, sie als "Fahrschulkraftfahrzeuge oder Vorführkraftfahrzeuge" zu verwenden (Hinweis E 12.12.1988, 87/15/0094).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140009.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
13.01.2010