RS Vwgh 1992/2/19 92/14/0009

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Veröffentlicht am 19.02.1992
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §12 Abs2 Z2 litc;

Rechtssatz

Aus der Gesamtheit des UStG 1972 wird deutlich, daß der Gesetzgeber in den Ausnahmefällen den Unternehmern den Vorsteuerabzug nur dann zubilligen wollte, wenn die Anschaffung, Miete oder der Betrieb des Kfz (ausschließlich) zu dem Zweck erfolgt, sie als "Fahrschulkraftfahrzeuge oder Vorführkraftfahrzeuge" zu verwenden (Hinweis E 12.12.1988, 87/15/0094).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140009.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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