RS Vwgh 1992/2/20 90/16/0156

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Veröffentlicht am 20.02.1992
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Index

37/02 Kreditwesen

Norm

KWG 1979 §23 Abs1;
KWG 1979 §23 Abs2;

Rechtssatz

Welche Konsequenzen die jeweiligen Verfahrensordnungen an die Weigerung des Bankkunden der Offenbarung des Bankgeheimnisses ausdrücklich und schriftlich zuzustimmen bzw an die Verweigerung der Entbindung der Organe von Behörden sowie der Österreichischen Nationalbank vom Bankgeheimnis, welches sie aufgrund des § 23 Abs 1 zweiter Satz KWG als Amtsgeheimnis zu wahren haben, knüpfen, wird von § 23 KWG nicht geregelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160156.X07

Im RIS seit

19.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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