RS Vwgh 1992/2/20 90/16/0156

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Veröffentlicht am 20.02.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §166;
BAO §167 Abs2;
BAO §183;

Rechtssatz

Da dem Abgabenverfahren der Grundsatz der unmittelbaren Beweisaufnahme fremd ist, kann die Abgabenbehörde auch Aussagen vor Gericht oder anderen Behörden heranziehen und nach eigener freier Beweiswürdigung werten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160156.X10

Im RIS seit

19.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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