RS Vwgh 1992/2/20 90/16/0185

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Veröffentlicht am 20.02.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

ABGB §547;
ABGB §797;
BAO §19 Abs1;

Rechtssatz

§ 547 ABGB spricht zwar für den Eintritt der Universalsukzession mit der Erbserklärung; sie erfolgt jedoch nach der herrschenden Meinung erst mit der Rechtskraft der Einantwortung (Hinweis E 12.10.1989, 88/16/0050, ÖStZB 15/16/1990, S 245, und Welser in Rummel, Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, 01ter Bd 2, Wien 1990, Randziffer 1 zu § 547 in Verbindung mit Randziffer 3 zu § 532 und Randziffer 5 zu § 797).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160185.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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