RS Vwgh 1992/2/24 91/10/0260

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Veröffentlicht am 24.02.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §76 Abs1;
AVG §77 Abs1;
VVG §11 Abs1;
VVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Als die dem Verpflichteten anzulastenden Kosten kommen nur die der Vollstreckungsbehörde durch die Bewerkstelligung der mangelnden Leistung erwachsenen Barauslagen iSd

§§ 76 und 77 AVG in dem diesem Zweck entsprechenden Umfang in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991100260.X02

Im RIS seit

24.02.1992

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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