RS Vwgh 1992/2/25 88/07/0013

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Veröffentlicht am 25.02.1992
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Index

L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol
80/06 Bodenreform

Norm

GSGG §2 Abs1 Z1;
GSLG Tir §2 Abs1 lita;

Rechtssatz

Daß bei geringen Holzmengen eine erhebliche Beeinträchtigung von vornherein ausscheide, ist aus dem Tir GSLG nicht abzuleiten, weil dieses einerseits nicht allein auf die Bewirtschaftung eines ganzen landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betriebes, sondern bereits einzelner derartiger Grundstücke abstellt, ohne dabei irgendwelche Mindestmaße festzulegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988070013.X02

Im RIS seit

25.02.1992

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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