RS Vwgh 1992/2/25 91/04/0277

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Veröffentlicht am 25.02.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §1 Abs2 idF 1988/399;
GewO 1973 §1 Abs3;
GewO 1973 §366 Abs1 Z1 idF 1988/399;
GewO 1973 §5 Z1;
VStG §44a lita;

Rechtssatz

Der spruchgemäße Vorwurf der von der belBeh als einem "Anmeldungsgewerbe" unterliegend gewerteten Tätigkeit, ohne die hiefür maßgeblichen Tatbestandsmerkmale näher zu umschreiben, indiziert noch nicht die Erfüllung der in § 1 Abs 2 GewO 1973 angeführten Tatbestandsmerkmale einer gewerblichen Tätigkeit iSd § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1973.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991040277.X02

Im RIS seit

25.02.1992

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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