RS Vwgh 1992/2/26 92/01/0027

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Veröffentlicht am 26.02.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Kein RS.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010027.X01

Im RIS seit

26.02.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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