RS Vwgh 1992/2/27 92/17/0034

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Veröffentlicht am 27.02.1992
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Index

L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt
Niederösterreich
L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §61 Abs2;
GdO NÖ 1973 §61 idF idF 1000-3 ;
LAO NÖ 1977 §70 Abs3 litb;

Rechtssatz

Enthält die Rechtsmittelbelehrung im Bescheid fälschlicherweise den Hinweis auf die Möglichkeit eines Vorlageantrages anstatt einer Vorstellung, ist dies dem Umstand gleichzuhalten, daß der Bescheid überhaupt keine Rechtsmittelbelehrung enthält, denn es fehlt jedenfalls der zutreffende Hinweis auf die Möglichkeit der Einbringung einer Vorstellung. Damit wird die Frist zur Einbringung einer Vorstellung gegen diesen Bescheid nicht in Lauf gesetzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992170034.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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