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L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNorm
AVG §61 Abs2;Rechtssatz
Enthält die Rechtsmittelbelehrung im Bescheid fälschlicherweise den Hinweis auf die Möglichkeit eines Vorlageantrages anstatt einer Vorstellung, ist dies dem Umstand gleichzuhalten, daß der Bescheid überhaupt keine Rechtsmittelbelehrung enthält, denn es fehlt jedenfalls der zutreffende Hinweis auf die Möglichkeit der Einbringung einer Vorstellung. Damit wird die Frist zur Einbringung einer Vorstellung gegen diesen Bescheid nicht in Lauf gesetzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992170034.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
18.10.2011