RS Vwgh 1992/2/27 91/17/0111

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Veröffentlicht am 27.02.1992
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §3 Abs7;

Rechtssatz

Ausgehend von § 3 Abs 7 UStG 1972 werden Gas, Wasser, Wärme und Elektrizität dort geliefert, wo sich der Zähler (Messer) befindet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991170111.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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