RS Vwgh 1992/2/27 91/02/0144

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Veröffentlicht am 27.02.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §84 Abs3;

Rechtssatz

Das "indirekte Interesse" anderer Straßenbenützer oder das Interesse der Wohnbevölkerung an einer Verkehrsentlastung auf Straßen, die ohne Hinweis vermehrt befahren würden, ist kein Bedürfnis oder Interesse iSd § 84 Abs 3 legcit

(Hinweis E 24.1.1990, 89/02/0167, E 7.3.1990, 89/03/0008).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991020144.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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