RS Vwgh 1992/2/27 86/17/0169

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Veröffentlicht am 27.02.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
37/02 Kreditwesen
39/06 Rechtshilfe Amtshilfe

Norm

FinStrG §99 Abs1;
KWG 1979 §23 Abs2 Z1;
Rechtsschutz Rechtshilfe Abgabensachen BRD 1955 Art6 Abs1;

Rechtssatz

Das Funktionieren des österreichischen Kreditapparates und damit auch ein wesentliches Interesse der Republik Österreich ist nicht bereits dann gefährdet, wenn infolge der gegebenen staatsvertraglichen Gleichstellung von deutschen Finanzstrafverfahren mit österreichischen Strafverfahren im Sinne des § 23 Abs 2 Z 1 KWG angenommen werden muß, daß die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses in bestimmten Ausnahmefällen nicht besteht. Gewichtigstes Indiz hiefür ist, daß unter sonst gleichen Umständen im KWG auch eine Durchbrechung des Bankgeheimnisses zu Gunsten von österreichischen Strafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, vorgesehen ist, wobei im Verhältnis zum Ausland wohl kein anderer Beurteilungsmaßstab angebracht erscheint.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1986170169.X01

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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