Index
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Verwaltungsübertretung nach der Wiener Bauordnung - Ein unverhältnismäßiger Nachteil iSd
§ 30 Abs 2 VwGG kann nicht darin erblickt werden, daß die sofortige Entrichtung der Geldstrafe den Bf wesentlich schwerer treffen würde als das Zuwarten der Behörde, kann doch eine unbillige Härte nicht darin gesehen werden, daß die Behörde dem Gesetz entsprechend vorgeht.
Schlagworte
Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:AW1992050001.A01Im RIS seit
28.02.1992