RS Vwgh 1992/3/4 91/03/0307

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Veröffentlicht am 04.03.1992
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;
StVO 1960 §20;
StVO 1960 §38;
StVO 1960 §52 Z10a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/10 90/03/0126 1

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung der Frage, ob der Bewerber um die Konzession für das Taxigewerbe bzw Mietwagengewerbe dem gesetzlichen Erfordernis der Zuverlässigkeit genügt, bildet die Sicherheit der Fahrgäste einen entscheidenden Gesichtspunkt. Bei Personen, deren bisheriges Verhalten auffallende Sorglosigkeit gegenüber den die Ordnung der Sicherheit des Straßenverkehrs regelnden Vorschriften erkennen läßt, fehlt daher die in Rede stehende Verleihungsvoraussetzung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991030307.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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