RS Vwgh 1992/3/9 91/19/0026

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Veröffentlicht am 09.03.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
22/01 Jurisdiktionsnorm
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §3 Z3;
JN §66;
PaßG 1969 §29 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Es besteht kein Grund, dem Wohnsitzbegriff des § 29 Abs 3 PaßG einen anderen Inhalt beizumessen als dem in anderen Rechtsvorschriften verwendeten Wohnsitzbegriff (§ 3 Z 3 AVG, § 66 JN), wobei der polizeilichen Anmeldung oder Abmeldung in diesem Zusammenhang kein entscheidendes Gewicht zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991190026.X03

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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