RS Vwgh 1992/3/13 87/17/0309

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Veröffentlicht am 13.03.1992
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55 Wirtschaftslenkung

Norm

ViehWG 1976 §13 Abs1 idF 1980/287;
ViehWGNov 1980 Art3 Abs2;

Rechtssatz

Ausf, daß nach Zusammenrechnung der im konkreten Fall zu halten beabsichtigten Tierbestände die 100 Prozent Gesamtbestand iSd § 13 Abs 1 ViehWG 1976 idF 1980/287 nicht erreicht werden und daher ein an den BMLF gestellter Antrag auf Bewilligung der Tierhaltung mangels Bewilligungspflicht zurückzuweisen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1987170309.X02

Im RIS seit

13.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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