RS Vwgh 1992/3/17 91/11/0117

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.1992
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §56;
KFG 1967 §44 Abs1 litb;
KFG 1967 §61 Abs3;

Rechtssatz

Im Rahmen eines nach § 44 Abs 1 lit b KFG eingeleiteten Entziehungsverfahrens ist nach der geltenden Rechtslage nur dann die Zulassung nicht bzw nicht mehr aufzuheben, wenn im Zeitpunkt der Bescheiderlassung eine dem § 61 Abs 3 KFG entsprechende Mitteilung des Versicherers, daß die Verpflichtung zur Leistung wieder besteht, bereits vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991110117.X05

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten