RS Vwgh 1992/3/18 91/01/0192

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.03.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die aus Anlaß des Filmens einer politischen Veranstaltung gefallene Äußerung des KGB, nur ein Jude würde Aktivitäten gegen das kommunistische Regime setzen, bildet keine Verfolgungsverhandlung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991010192.X02

Im RIS seit

18.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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