RS Vwgh 1992/3/18 91/12/0018

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Veröffentlicht am 18.03.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
BDG 1979 §38 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Bestätigt die belBeh den erstinstanzlichen Bescheid, mit dem eine Versetzung verfügt wurde, vollinhaltlich, also auch hinsichtlich des Zeitpunktes der Wirksamkeit der Versetzung, kommt dem nach diesem Zeitpunkt erlassenen angefochtenen Bescheid eine im Gesetz nicht gedeckte rückwirkende Bedeutung zu, weshalb er bereits dadurch mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet ist.

Schlagworte

Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120018.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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