RS Vwgh 1992/3/18 91/01/0211

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.03.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Der Umstand, daß jemand an einem religiösen Feiertag auf eine Dienstreise geschickt wurde, stellt sich als keine Maßnahme dar, die aus objektiver Sicht einen weiteren Verbleib des Betroffenen in seiner Heimat unerträglich erscheinen ließe (Hinweis E 29.11.1989, 89/01/0320).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991010211.X02

Im RIS seit

18.03.1992

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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