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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Der Umstand, daß jemand an einem religiösen Feiertag auf eine Dienstreise geschickt wurde, stellt sich als keine Maßnahme dar, die aus objektiver Sicht einen weiteren Verbleib des Betroffenen in seiner Heimat unerträglich erscheinen ließe (Hinweis E 29.11.1989, 89/01/0320).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991010211.X02Im RIS seit
18.03.1992Zuletzt aktualisiert am
20.03.2009