RS Vwgh 1992/3/18 91/01/0192

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.03.1992
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

In der Notwendigkeit einer Gewerbeberechtigung für das Filmen politischer Veranstaltungen (und sogar darin, daß sie allenfalls nie erteilt würde) ist kein in der Konvention genannter Fluchtgrund gelegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991010192.X01

Im RIS seit

18.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten