RS Vwgh 1992/3/18 92/01/0037

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Veröffentlicht am 18.03.1992
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Index

20/02 Familienrecht
22/01 Jurisdiktionsnorm

Norm

EheGDV 04te §24 Abs1;
JN §114a Abs2;
JN §76 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Wenn von einer einvernehmlichen Ehescheidung nicht gesprochen werden kann, erweist sich die Heranziehung der nur im außerstreitigen Verfahren geltenden Bestimmung des § 114a JN für die Frage der Zuständigkeit des Gerichtes - hier in Kansas - als verfehlt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010037.X01

Im RIS seit

18.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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