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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
ASVG §4 Abs2;Rechtssatz
Hausbesorger - und schon deshalb versicherungspflichtig - ist, wer sich sowohl zur Reinhaltung als auch zur Wartung und Beaufsichtigung eines Hauses gegen Entgelt verpflichtet hat. Sind Dienstpflichten aus allen drei Bereichen übertragen worden, so spielt es keine Rolle, daß keine davon in vollem Umfang zu erbringen ist (Hinweis E 13.10.1988, 87/08/0092).
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff HausbesorgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991080010.X01Im RIS seit
07.06.2001