Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
KFG 1967 §102 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/02/0106Rechtssatz
Hat der Fahrzeuglenker nicht erlaubtermaßen angehalten, sondern verbotenerweise gehalten, so muß auch das Einschalten der Alarmblinkanlage als rechtswidrig angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991020105.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.08.2010