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32 SteuerrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / GesetzRechtssatz
BAO; keine Bedenken gegen die Regelung des Säumniszuschlages iVm. der Anrechnungsregel in den §213 Abs4, §217 Abs1 und §219 unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsrechtes; keine gleichheitswidrige und keine denkunmögliche GesetzesanwendungBAO; keine Bedenken gegen die Regelung des Säumniszuschlages in Verbindung mit der Anrechnungsregel in den §213 Abs4, §217 Abs1 und §219 unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsrechtes; keine gleichheitswidrige und keine denkunmögliche Gesetzesanwendung
Schlagworte
Finanzverfahren, SäumniszuschlagEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1984:B249.1980Dokumentnummer
JFR_10159775_80B00249_01